Preise, Laufzeiten und Beschaffungsmodelle wie Tranchenbelieferung oder Börsenpreise werden dabei frei vereinbart. Für Sondervertragskunden gilt in der Regel zudem eine reduzierte Konzessionsabgabe von meist nur 0,11 Cent pro kWh. Unterschreitet der durchschnittliche Strompreis im Jahr einen gesetzlich festgelegten Grenzpreis, kann auch eine vollständige Befreiung von der Konzessionsabgabe möglich sein.
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