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Die Vergütung von Photovoltaikanlagen hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel von der Anlagengröße, dem Standort und der Nutzung des erzeugten Stroms. Die folgenden Abschnitte erklären kurz, was vergütet wird, welche Ausnahmen gelten, wie lange die Förderung läuft und wie die Vergütung erfolgt.

Photovoltaikanlage auf einem Dach

Was wird vergütet

Damit Strom aus einer Photovoltaikanlage gefördert wird, muss die Anlage in der Regel an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen des EEG erfüllen. Förderfähig ist vor allem der eingespeiste Solarstrom. Betreiber können den erzeugten Strom entweder vollständig oder teilweise selbst verbrauchen oder ihn ins Netz einspeisen. Für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten sie eine Vergütung oder eine Marktprämie. Seit den gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre steht die Eigenversorgung stärker im Mittelpunkt, da selbst verbrauchter Solarstrom die Stromkosten senken kann. Die genaue Förderung hängt von Anlagengröße, Inbetriebnahmedatum und Vermarktungsform ab.

 
 

Ausnahme

Bei Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gelten besondere Vorgaben. Sie sind nicht überall zulässig, um Natur- und Landschaftsflächen zu schützen und Konflikte mit der Flächennutzung zu vermeiden. Deshalb werden Freiflächenanlagen nur auf bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Flächen gefördert. Für größere Anlagen gilt außerdem meist ein Ausschreibungsverfahren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Förderung effizient bleibt und die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien begrenzt werden. Kleinere Dachanlagen unterliegen dagegen oft einfacheren Regelungen und erhalten die Förderung direkt über festgelegte Vergütungssätze.

 
 

Wie lange wird vergütet

Die Förderung für eine Photovoltaikanlage wird in der Regel für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gewährt. Das bedeutet: Die Vergütung läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Anlage offiziell in Betrieb genommen wurde, für den restlichen Teil dieses Jahres und anschließend noch 20 volle Jahre weiter. Diese lange Förderdauer soll Investitionen planbar machen und den wirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen absichern. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Strom zwar weiter erzeugt werden, aber die gesetzliche Vergütung entfällt in der Regel oder wird durch andere Vermarktungsformen ersetzt.

 
 

Wie wird vergütet

Die Vergütung erfolgt je nach Anlagengröße und Vermarktungsmodell unterschiedlich. Bei kleineren Photovoltaikanlagen wird der eingespeiste Strom häufig über eine feste Einspeisevergütung bezahlt. Bei größeren Anlagen kommt oft die Direktvermarktung mit Marktprämie zum Einsatz: Der Strom wird am Markt verkauft, und die Anlage erhält zusätzlich eine Förderung, wenn der Marktpreis unter dem festgelegten Wert liegt. Wird Solarstrom selbst verbraucht, spart der Betreiber die Kosten für den Netzstrom ein. Dadurch ist Eigenverbrauch besonders attraktiv. Überschüssiger Strom, der nicht direkt genutzt wird, wird ins Netz eingespeist und entsprechend vergütet.

 

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